Steviolglycoside in Süßwaren – Entwicklung und Validierung einer Analysenmethode mittels HPLC-UV

Teresa Brandes, Marion Raters und Reinhard Matissek

Abstract
Der Einsatz von Steviolglycosiden als Süßungsmittel ist seit dem 02.12.2011 in der Europäischen Union (EU) erlaubt. Aufgrund ihrer etwa 200x stärkeren Süßkraft im Vergleich zu Saccharose sind Steviolglycoside äußerst attraktiv als Ersatzstoffe, speziell im Süßwarenbereich. Jedoch gibt es von der EU Regelungen bezüglich Reinheit und Zusammensetzung des Süßstoffs, deren Kontrolle erforderlich ist.

Es ist im LCI gelungen, eine sehr sensitive, praxistaugliche HPLC-UV-Methode zur Bestimmung von Steviolglycosiden in Süßwaren zu entwickeln. Diese ermöglicht es, die verschiedenen laut EU-Verordnung Nr. 231/2012 relevanten Steviolglycoside selektiv, schnell und robust zu erfassen. Die für Rebaudiosid A durchgeführte Methodenvalidierung lieferte sehr zufriedenstellende Ergebnisse und auch die erstellte Qualitätsregelkarte erfüllt alle Anforderungen an die interne Qualitätssicherung. Somit wird es in Zukunft möglich sein, die durch die EU gestellten Anforderungen bezüglich Reinheit und Zusammensetzung der Steviolglycoside in Süßwaren zu überprüfen.

Deutsche Lebensmittel-Rundschau 2013, 109: 485–490