Food Contact Materials

Kunststoffe spielen heute auch im Lebensmittelbereich eine große, nicht
wegzudenkende Rolle. Häufig werden sie in Form von Verpackungsmaterialien und anderen Gegenständen im Kontakt mit Lebensmitteln eingesetzt. Es gibt eine Vielzahl von Kunststoffarten, die aber grundsätzlich immer aus dem spezifischen Polymer, aus sogenannten Additiven wie Stabilisatoren u.a. und eventuell notwendigen technischen Hilfsstoffen aufgebaut sind.

In der Bundesrepublik Deutschland hat man sich schon sehr frühzeitig mit der Frage der gesundheitlichen Unbedenklichkeit von Kunststoffen im Kontakt mit Lebensmitteln befasst. Zu diesem Zweck wurde 1957 beim damaligen Bundesgesundheitsamt die sog. Kunststoff-Kommission gegründet. Diese "Kommission für die gesundheitliche Beurteilung von Kunststoffen und anderen Polymeren im Rahmen des Lebens- und Bedarfsgegenständegesetzes" ist derzeitig dem Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) in Berlin zugeordnet. Kürzlich fand die 104. Sitzung dieser Kommission statt, so dass inzwischen auf eine äußerst umfangreiche und erfolgreiche Arbeit zurückgeblickt werden kann. In die Kunststoff-Kommission werden ausgewiesene Experten wie z.B. Lebensmittelchemiker, Chemiker, Toxikologen, Mediziner aus verschiedenen Gebieten wie Wissenschaft und Forschung, Lebensmitteluntersuchung/-überwachung, BgVV, kunststoffherstellende Industrie sowie Lebensmittelindustrie berufen. Die Ergebnisse der Beratungen werden veröffentlicht:

• als Mitteilungen zur gesundheitlichen Beurteilung von Kunststoffen im Rahmen des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes (LMBG),
• als Mitteilungen zur Untersuchung von Kunststoffen, soweit sie als Bedarfsgegenstände im Sinne des LMBG verwendet werden,
• als Reinheitsanforderungen für Stoffe bzw. Stoffgruppen, die als Additive zur Herstellung von Kunststoffen für den Lebensmittelkontakt verwendet werden
• sowie als Beurteilungsgrundlagen für Mikrowellengeschirr, Hygienepapiere und Intimhygieneerzeugnisse.

In diesen Empfehlungen sind die Kriterien festgelegt, unter denen Bedarfsgegenstände aus Kunststoffen und anderen Polymeren den Anforderungen des § 31 LMBG entsprechen. Für die Aufnahme eines neuen Stoffes in eine Kommissions-Empfehlung sind entsprechende Anträge zu stellen. Hierzu ist fundiertes Datenmaterial vom Antragsteller vorzulegen, wie:

• Migrationsdaten
• Analysenmethoden
• toxikologische Untersuchungen.

Die Vorgehensweise von BgVV und Kunststoff-Kommission unterscheidet sich in zwei Punkten grundsätzlich von dem Verfahren bei der EU. So wird:

• für jeden Kunststofftyp, wie z.B. Hart-PVC, Polyethylen usw. eine separate Positivliste mit den zugelassenen Stoffen erstellt und
• jeder Einzelstoff nur in der Einsatzmenge akzeptiert, die technisch unbedingt erforderlich ist, wobei der daraus resultierende mögliche Übergang auf Lebensmittel selbstverständlich gesundheitlich unbedenklich sein muss.

Die Arbeit der Kunststoff-Kommission bezieht sich auch auf Materialgruppen, die durch die EU noch nicht geregelt sind.

Die EU praktiziert das ADI/TDI (Acceptable bzw. Tolerable Daily Intake)-Konzept, in dem das toxikologisch Mögliche festgelegt wird, während die technische Unvermeidbarkeit nur eine untergeordnete Rolle spielt. So regelt die EU mit der Richtlinie 90/128/EWG und ihren Ergänzungen nunmehr die monomeren Ausgangsstoffe zur Herstellung von Kunststoffen im Kontakt mit Lebensmitteln und einen Teil der Additive. Diese Kunststoffadditive sind in der Richtlinie 95/3/EG geregelt, weitere Additive sind vom Wissenschaftlichen Lebensmittelausschuss der EU-Kommission (SCF) bewertet und im sogenannten Synoptic Document der EU-Kommission bekanntgegeben worden.

Für jeden, der in dieses hochkomplexe und äußerst umfangreiche Arbeitsgebiet der "Food Contact Materials" etwas tiefer eindringen möchte, sei an dieser Stelle noch auf zwei interessante Publikationen hingewiesen:

• als Druckmedium liegt vor: BgVV-Hefte 04/1998 "Gesundheitliche Beurteilung von Kunststoffen im Kontakt mit Lebensmitteln" , BgVV Berlin 1998 (85 Seiten), ISBN 3-931675-27-0
• als elektronisches Medium: The final Internet website for Food Contact Materials: http://cpf.jrc.it./webpack/

Die Website wird vom Joint Research Centre der Europäischen Kommission (JRC) in Ispra herausgegeben. Über das Internet können Informationen zur Rechtssetzung, zu Grundlagen, Analysenmethoden und weiterführenden Gebieten abgerufen werden. Auf diese Weise sind auch das Synoptic Document in der neuesten Version sowie der Practical Guide und andere Papiere zugänglich.

SÜSSWAREN (1999) Heft 1-2

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