Re-Akkreditierung des LCI

Das Lebensmittelchemische Institut (LCI) des Bundesverbandes der Deutschen Süßwarenindustrie hat bei seiner Re-Akkreditierung wiederum seine Kompetenz zur Durchführung bestimmter Prüfungen bewiesen und das Bestehen eines gut funktionierenden Qualitätsmanagementsystems belegt.

Bereits vor etwa fünf Jahren – im Februar des Jahres 2005 – wurde das LCI erstmals nach der Norm DIN EN ISO/IEC 17025 („Allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien“) akkreditiert. Die hierdurch unter Beweis gestellte Kompetenz des LCI musste nunmehr nach Ablauf dieser fünfjährigen Frist durch eine sog. Re-Akkreditierung erneut nachgewiesen werden.

Dieses fand im Oktober 2009 im LCI im Rahmen einer sog. Hauptbegehung durch ein Gutachterteam der Akkreditierungsstelle Hannover (AKS) statt. Hierbei konnte die bereits jahrelange und bis heute kontinuierlich geleistete Qualität bestätigt und durch eine neue Akkreditierungsurkunde (Abbildung) dokumentiert werden.

Was wird akkreditiert?

Bei einer Akkreditierung können sowohl einzelne Prüfmethoden als auch Prüfverfahren akkreditiert werden. Im LCI wurden die folgenden Prüfverfahren akkreditiert: Gaschromatographie (GC), Hochleistungs-Flüssigchromatographie (HPLC) sowie Flüssigchromatographie mit Tandem-Massenspektrometrie (LC-MS/MS).

Eine bestehende Akkreditierung kann während ihrer Laufzeit jederzeit nach Bedarf um weitere Prüfverfahren erweitert werden. Die Kompetenz wird dann in einem verkürzten Verfahren überprüft und die Akkreditierung entsprechend ergänzt.

Trotzalledem bedeutet das Führen einer Akkreditierungsurkunde auch tagtäglichen, teilweise zeitintensiven Input: Durch regelmäßige interne und externe Überwachungen stellt das LCI sicher, dass die Anforderungen an das Qualitätsmanagement eingehalten werden. Zu den qualitätssichernden Maßnahmen gehören u. a. Kontrollen durch Interne Audits, analytische Qualitätsprüfungen durch Mitführen von internen Kontrollproben und Teilnahmen an Eignungsprüfungen sowie externe Maßnahmen in Form von Begehungen durch Gutachter der Akkreditierungsstelle.

SÜSSWAREN (2010) Heft 3

Download